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Die private Haftpflichtversicherung

ist die wichtigste Versicherung der privaten Grundvorsorge.
Verursachen Sie einen Schaden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für diesen aufzukommen. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen finanziellen Schutz vor Ansprüchen Dritter.

Unterschätzen Sie nicht das entstehende finanzielle Risiko.

Wenn man bedenkt, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraphen 823 ff. und diverse Spezialgesetze) jeder in unbegrenzter Höhe für alle schuldhaft verursachten Schäden haftet, kann die Versicherungssumme der Privathaftpflicht nicht hoch genug sein.

Bei älteren Verträgen findet man oft Deckungssummen von weniger als 1,5 Million €. Dies dürfte für einen ernsteren Personenschaden oder grösseren Sachschaden, nicht immer ausreichen.

Wir empfehlen deshalb möglichst hohe Versicherungssummen zu beantragen.

Es gibt auch Angebote bei sogenannten “ Billigversicherungen ” mit Selbstbeteiligungen bis zu 250,00 €, diese sind zwar sehr günstig (ca. 30 bis 45 € im Jahr), aber spätestens nach dem ersten Schadensfall bringt diese “Beitragsersparnis” gar nichts mehr.

wer ist versichert:

je nach Tarif gilt Sie für:

  • den Versicherungsnehmer
  • den Ehegatte / in oder Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft
  • minderjährige Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
  • volljährige Kinder, aber nur solange sie sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschliessender Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Das gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.

was ist versichert:

Personenschäden:

  • Als Personenschäden bezeichnet man den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung eines Menschen und die finanziellen Folgen, die daraus entstehen können, wie beispielsweise:
  • Arzt und Krankenhauskosten
  • Aufwendungen für Haushaltshilfen, Umschulungen etc.
  • behindertengerechte Umbaumassnahmen
  • Verdienstausfall
  • lebenslange Rentenzahlungen für Verletzte, Witwen und Waisen
  • Regressforderungen von Sozialversicherungen
  • Schmerzensgeld usw.
  • Ersatz von Heil- und Pflegekosten

Sachschäden:

  • Als Sachschäden bezeichnet man die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen und die daraus entstehenden Vermögensschäden, wie beispielsweise:
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderung
  • Regressansprüche von Sachversicherern

Vermögensschäden:

  • ein finanzieller Schaden, z. B. die Entschädigung bei einem nicht wahrzunehmenden Termin und der daraus entstandene Verdienstausfall. (Zuparken)

Schäden im Ausland:

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haftet die Versicherung im selben Umfang wie in Deutschland.

Die Haftungsdauer kann in der Regel 6 Monate betragen, bei einigen Gesellschaften auch bis zu 2 Jahren und länger. (Tarifabhängig)

Tiere:

Mitversichert sind auch die Schäden, die bestimmte Haustiere bei Dritten verursachen können. Katzen, Meerschweinchen, Vögel sind mitversichert. Einige Versicherungen haben Ihren Versicherungsschutz auf Schafe und Ziegen in privater Nutzung und Haltung erweitert. Hunde und Pferde sind dagegen nicht mitversichert, für sie gibt es eine eigene Tierhalter - Haftpflicht - Versicherung.

Was ist nicht versichert:

Nicht alle Schäden werden ersetzt. Hierzu gehören vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (bis auf Mietsachschäden an selbst gemieteten Wohnungen und Hotelzimmern, allerdings meist mit weit geringeren Deckungssummen).

  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden von im gleichen Vertrag mitversicherten Personen untereinander (z. B. Ehepartner)
  • Bußgelder und Geldstrafen
  • Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten sowie gestohlenen Sachen
  • Schadensersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung
  • Schäden, die der Versicherte selbst erleidet
  • Gefälligkeiten: Wer anderen auf deren Wunsch hilft, haftet im Allgemeinen nicht für den angerichteten Schaden. Wer Bekannten beim Umzug hilft, muss den zerbrochenen Spiegel nicht ersetzen. Die Privathaftpflicht springt nicht ein.
  • Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes, Ehrenamtes, einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art und aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung
  • Waffenbesitzer bei der Jagd und natürlich bei strafbaren Handlungen
  • Halter von Hunden, Pferden, Rindern oder zu gewerblichen Zwecken genutzten Tieren
  • Benutzer eigener Segelboote sowie Wassersportfahrzeuge mit Motoren oder Treibsätzen
  • Führer eines Kraft- oder Luftfahrzeugs
  • Sportler bei der Jagd und bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie dem Training hierzu

Kinder in der privaten Haftpflicht:

Kinder unter 7 Jahren haften laut Gesetz nicht, wenn sie etwas anstellen. Die Eltern trifft meistens keine Schuld, ausser sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. Deshalb müssen weder Sie noch Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen. Die Geschädigten gehen leer aus.

Privathaftpflicht - Deckungserweiterungen:

Es gibt diverse Deckungserweiterungen. Diese Zusatzdeckungen können, je nach Versicherer, gegen Beitragszuschläge mitversichert werden. Einige Versicherungen bieten so genannte Paket-, Plus- oder XXL- Angebote. Hier sind bereits die Deckungserweiterungen günstig eingeschlossen. Dazu gehören

  • Abhandenkommen fremder privater Schlüssel
  • Allmählichkeitsschäden
  • Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde (z. B. Benzinkanister für Rasenmäher)
  • Regressanspruch der Arbeitgeber und Sozialversicherungen bei mitversicherten Lebensgefährten
  • Schäden an geliehenen beweglichen Sachen
  • Schäden durch minderjährige deliktunfähige Kinder bis 7 Jahre
  • Forderungsausfalldeckung (Wenn Sie Haftpflichtansprüche haben und der Verursacher nicht zahlen kann)

 

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